Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
Ablauf
Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen. Oder Sie lassen sich von einer bevollmächtigten Person vertreten.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis und eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester.
Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut zurückmelden. Dies kann je nach Hochschule über ein Onlinesystem erfolgen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.08.2011 freigegeben.
Gebühren
- Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt etwa 100 Euro
- Studiengebühr: 500 Euro bis zum Wintersemester 2011/12 (entfällt ab Sommersemester 2012)
Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (Fotokopie)
- möglicherweise Eheurkunde
- Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z.B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
- wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
- falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
- Verwaltungskostenbeitrag
- Studiengebühren
- Studentenwerksbeitrag
Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
- zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
- Lebenslauf
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule