Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Unterlagen
- Antrag
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan,
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen,
- das Stadtbild beeinträchtigen.
Zuständigkeit
die Gemeinde