Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
Ablauf
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich oder online. Das Antragsformular für die Zulassung zum ersten Fachsemester sowie die Bewerbungsunterlagen können Sie von der für Sie zuständigen Stelle anfordern. Diese werden auch auf den Internetseiten der Hochschulen zum Herunterladen angeboten. Im Fall der Dualen Hochschule bewerben Sie sich bitte direkt beim Unternehmen oder bei der Sozialeinrichtung.
Achtung: Bewerbungen für bestimmte Studiengänge erfolgen über zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Derzeit sind dies die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin.
Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie fristgerecht der zuständigen Stelle übermitteln. Die jeweilige Hochschule entscheidet, ob Sie zugelassen werden oder nicht und informiert Sie darüber. Bei einer Bewerbung an der Dualen Hochschule entscheidet das Unternehmen oder die Sozialeinrichtung.
Bei positiver Entscheidung bekommen Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser informiert Sie darüber, auf welchen Rangpositionen Sie sich nach der Durchschnittsnote und der Wartezeit befinden. Sie erfahren darin auch, wie das Nachrückverfahren funktioniert.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.08.2011 freigegeben.
Frist
Allgemein gilt als einheitlicher Bewerbungsschluss:
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
An einigen Hochschulen weichen die Bewerbungstermine davon ab. Bitte erkundigen Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule nach den Fristen. Beachten Sie, dass es auch Studiengänge (z.B. Kunst, Musik und Gestaltung) gibt, die andere Bewerbungsschlusstermine haben.
Die Zulassung zum Studium an der Dualen Hochschule ist jeweils zum 1. Oktober eines Jahres möglich. Dafür sollten Sie sich frühzeitig (etwa ein Jahr im Voraus) bewerben.
Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung (amtliche Beglaubigung)
- Bewerbungsunterlagen: sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich (z.B. Anträge für das Auswahlverfahren oder Aufnahmeprüfungen)
- für eine Bewerbung an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag
Hinweis: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen oder Dokumente Sie vorlegen müssen.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Im Fall der Dualen Hochschule bewerben Sie sich bitte direkt beim Unternehmen oder bei der Sozialeinrichtung: