Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
- das Wasserversorgungsunternehmen
- den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
- das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder - das Landratsamt oder,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
- Farbe
- Geschmack
- Geruch
- allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Tipp: Die in Baden-Württemberg zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Gebühren
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Text
Im Jahr 2011 wurde eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eingeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".
Zuständigkeit
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- der sonstige Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
- das Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
- das Landratsamt,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises