Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Tierquälerei anzeigen

Ablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung der nächsten Polizeidienstelle oder dem zuständigen Veterinäramt an.

Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2012 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

keine

Informationen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Zuständigkeit

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt