Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Telefonanschluss bei Umzug umziehen oder abmelden und neu anmelden

Ablauf

 Ihren alten Telefonanschluss müssen Sie schriftlich bei Ihrem Anbieter umziehen oder abmelden und neu anmelden. Die Adresse und eine Servicetelefonnummer finden Sie auf jeder Rechnung.

Hinweis: Sie können den Telefonanschluss auch übertragen, wenn bereits ein Nachmieter oder eine Nachmieterin für Ihre alte Wohnung feststeht. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, wie Sie dann vorgehen müssen.

Wenn Sie umziehen, können Sie Ihren bestehenden Telekommunikationsvertrag (Festnetz, Breitband/Internet, Mobilfunk) auch am neuen Wohnort weiter nutzen. Dazu müssen Sie weder die Laufzeit Ihres Vertrages noch sonstige vertragliche Vereinbarungen ändern. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen kann. Für den Aufwand darf der Anbieter ein Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als die Gebühren für einen Neuanschluss. Wenn das Telekommunikationsunternehmen die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann, können Sie als Kunde oder Kundin den Vertrag vorzeitig kündigen. Es gilt eine Frist von drei Monaten zum Monatsende. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, gilt die vertraglich vereinbarte Frist.

Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie auch einen neuen Telefonanschluss beantragen. Dies können Sie üblicherweise telefonisch oder schriftlich tun. Auf Wunsch können Sie sich auch ins örtliche Telefonbuch eintragen lassen.

Tipp: In vielen Orten gibt es Büros oder Servicecenter der Anbieter. In denen können Sie die An- oder Abmeldung vornehmen. Ob es in Ihrem Ort ein Servicecenter gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.08.2014 freigegeben.

Frist

  • bei der Abmeldung Ihres Telefonanschlusses: vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug von drei Monaten zum Monatsende

Gebühren

für die

  • Ummeldung oder den Umzug: in unterschiedlicher Höhe, je nach Anbieter und Vertrag
  • Abmeldung: keine
  • Neuanmeldung: einmalige Anschlussgebühr in unterschiedlicher Höhe je nach Anbieter und Vertrag

Hinweis: Eine Anschlussgebühr müssen Sie immer zahlen. Ob Sie Ihre alte Rufnummer beibehalten oder eine neue Rufnummer beantragen, spielt dabei keine Rolle.

Informationen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren alten Telefonanschluss abmelden. Danach können Sie für Ihre neue Wohnung einen neuen Anschluss anmelden. In bestimmten Fällen können Sie den bisherigen Telekommunikationsvertrag umziehen und am neuen Wohnort weiter nutzen.

Tipp: Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, können Sie Ihre Telefonnummer behalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Telefongesellschaft.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Telefongesellschaften beziehungsweise Telekommunikationsdienstleister