Unfallversicherung - Tagespflege anmelden
Ablauf
Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege formlos anmelden. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft oder können es im Internet ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Name
- Anschrift
- Art und Gegenstand des Betriebes
- Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.05.2012 freigegeben.
Frist
innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie selbständig als Tagespflegeperson tätig sind. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich um mehrere Kinder (höchstens fünf fremde Kinder) aus verschiedenen Familien kümmern. Dabei ist unerheblich, ob Sie sie bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.
Das gilt auch für
- selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
- durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.
Ausnahmen sind möglich.
Betreuen Sie in selbst organisierter Weise nur Kinder eines Haushalts und sind Sie Beschäftige im Haushalt der Eltern? Dann sind diese beitragspflichtig. Dafür zuständig ist der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse Baden-Württemberg).
Zuständigkeit
die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege