Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen wahrnehmen

Ablauf

Kinder unter sechs Jahren

Kinder unter sechs Jahren haben Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Wenden Sie sich dafür an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl.

Ziel der Untersuchungen ist es, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

  • vorzubeugen
  • frühzeitig zu erkennen und
  • zu behandeln.

Kinder zwischen sechs und 18 Jahren

Kinder können jedes Kalenderhalbjahr zur kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe) gehen. Die Untersuchung soll Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen. Sie ergänzt die in Kindergärten und Schulen durchgeführten Maßnahmen der Gruppenvorsorge und führt sie fort.

Hinweis: Sie haben Anspruch auf eine Fissurenversiegelung (Abdichtung der Furchen in der Kaufläche der Backenzähne, damit keine Bakterien eindringen können).

Bei den 12- bis 17-Jährigen trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Datum der Untersuchung in das Bonusheft ein. Die Untersuchung umfasst

  • die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes,
  • die Feststellung und Beurteilung von Zahnbelag und
  • das Einfärben der Zähne.

Hinweis: Mit einem regelmäßig ausgefüllten Bonusheft haben Sie später Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2012 freigegeben.

Frist

Für Kinder unter sechs Jahren:

  • Die erste Früherkennungsuntersuchung sollte vor dem 3. Geburtstag, zwei weitere Untersuchungen bis zum 6. Geburtstag stattfinden.
  • Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte dabei mindestens 12 Monate betragen.

Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren:

Die Zahnvorsorgeuntersuchung sollte alle sechs Monate wahrgenommen werden.

Gebühren

keine

Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die drei Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen.

Informationen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf folgende Leistungen bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl:

  • regelmäßige Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und
  • Zahnmedizinische Einzelvorsorge (Individualprophylaxe)

Im Kindergarten und in der Schule finden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenvorsorge (Gruppenprophylaxe) statt.

Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sollen umfassend über Zahngesundheit und wie sie dazu beitragen können, informiert werden. Vor allem jüngere Kinder sollen lernen und üben, wie sie die Zähne richtig putzen.

Text

Weitere Informationen zur Zahngesundheit finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Grünen Kreuzes.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit