Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
Ablauf
Wenden Sie sich an Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.
Sie können auch einschätzen,
- wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
- ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.
Die Berufshelferinnen/Reha-Managerinnen und Berufshelfer/Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2012 freigegeben.
Gebühren
keine
Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.
Unterlagen
Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit festgestellt.
- Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.
Zuständigkeit
der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
- die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Hinweis: Ihre Ansprechperson für die berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihr Berufshelfer/Reha-Manager. Das sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeitende der Berufsgenossenschaften. Sie versuchen die für jeden Einzelfall besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden und unterstützen Sie beim beruflichen Wiedereinstieg.