Übergangsgeld beantragen
Ablauf
Reichen Sie Ihre Entgeltbescheinigung (Einkommensnachweise) bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle errechnet die Höhe des Ihnen zustehenden Übergangsgeldes und überweist es auf das von Ihnen angegebene Konto.
Unterlagen
- Einkommensnachweise
- Bescheid über die Genehmigung der Maßnahme, an der Sie teilnehmen
Hinweis: Da im Einzelfall weitere Unterlagen nötig sein können, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Rehabilitationsträger beziehungsweise an Ihren dortigen Berater, Ihre dortige Beraterin, Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt von Übergangsgeld sind:
- Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
Folgende Träger führen diese Maßnahme durch und zahlen Übergangsgeld: - der Rentenversicherungsträger oder
- die Agentur für Arbeit, unter anderem wenn Sie
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung waren oder
- einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und entsprechende Anträge bereits gestellt wurden
oder
- Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
Sie können Übergangsgeld beantragen, wenn - Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist und
- Sie vor deren Beginn oder einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Auch wenn Sie arbeitsunfähig sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten. Dafür müssen Sie vorher rentenversicherungspflichtig gewesen sein.
Zuständigkeit
der Rehabilitationsträger, der die Maßnahme finanziert:
- die Agentur für Arbeit
- der Rentenversicherungsträger
Hinweis: Ist der Rehabilitationsträger, bei dem Sie den Antrag eingereicht haben, nicht zuständig, ist er verpflichtet, die Zuständigkeit so schnell wie möglich zu klären und Ihren Antrag weiterzuleiten. Wenn Sie nicht wissen, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, können Sie sich auch an die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg wenden.