Umweltbeeinträchtigungen melden
Ablauf
Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder elektronisch per Fax, App oder E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Fotos von der betreffenden Stelle können Sie Ihrer schriftlichen oder elektronischen Meldung beifügen, falls Sie diese Form der Benachrichtigung wählen.
Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Wenn Sie der Meldung Ihre Kontaktdaten anfügen, kann die zuständige Behörde Sie über den Ausgang des Verfahrens informieren. Teilen Sie bitte mit, wenn die Umweltmeldestelle Ihr Anliegen anonym behandeln soll. In diesem Fall informiert die Umweltmeldestelle Sie über den Ausgang des Verfahrens.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.05.2014 freigegeben.
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Unterlagen
Keine Angabe möglich.