Umweltinformationen des Landes beantragen
Ablauf
Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.
Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.
Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.01.2012 freigegeben.
Gebühren
Im Allgemeinen keine.
Bei höherem Aufwand kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.
Zuständigkeit
alle informationspflichtigen Stellen des Landes
Informationspflichtige Stellen sind:
- die Landesregierung und
- andere Stellen der öffentlichen Verwaltung wie Regierungspräsidien, Gemeinden, Landkreise, Fachbehörden und
- natürliche und juristische Personen, wenn sie öffentliche Aufgaben ausüben
Hinweis: Wenn oberste Landesbehörden und Gerichte an Gesetzen oder Rechtsverordnungen arbeiten, sind sie von der Informationspflicht ausgenommen.