Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
Ablauf
Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 08.04.2014 freigegeben.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Zuständigkeit
- die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift, wenn das Schriftstück
- von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist
- jeder Notar oder jede Notarin für
- die öffentliche Beglaubigung
- Unterschriftsbeglaubigung von Schriftstücken, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind
- die Ausländerbehörden für Unterschriftsbeglaubigung auf
- Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen
Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer. Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist im badischen Rechtsgebiet des Landes Baden-Württemberg neben den Notaren und Notarinnen auch den Ratschreibern und Ratschreiberinnen der Gemeinden gestattet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Urkunde zur Verwendung im Ausland bestimmt ist.