Unterhaltsvorschuss beantragen
Ablauf
Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie schriftlich beim Jugendamt beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt können Sie dort abholen oder es sich zuschicken lassen. Antragsformulare erhalten Sie, je nach Angebot des Jugendamts, auch im Internet.
Hinweis: Sie müssen in Ihrem Antrag Namen und Aufenthaltsort der unterhaltspflichtigen Person eintragen, wenn Sie diese kennen (Mitwirkungspflicht). Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Ihre Originalunterschrift ist notwendig. Den Vorschuss können Sie nicht online oder über Fax beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2013 freigegeben.
Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- wenn vorhanden:
- Scheidungsurteil
- Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der unterhaltspflichtige Elternteil
- kommt den Zahlungsverpflichtungen nicht nach,
- ist zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage oder
- ist verstorben, ohne einen Anspruch auf Waisenbezüge zu hinterlassen.
- Das Kind
- ist unter zwölf Jahre alt,
- lebt in Deutschland bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt lebt,
- erhält keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil oder
- Waisenbezüge, die unterhalb des gesetzlichen Regelbedarfs liegen.
Kein Anspruch besteht beispielsweise in folgenden Fällen:
- Beide Elternteile leben in häuslicher Gemeinschaft.
- Der betreuende Elternteil heiratet wieder.
- Das Kind lebt in einem Heim oder in Vollzeitpflege.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.