Vollstreckungsbescheid beantragen
Ablauf
Sie müssen den Vollstreckungsbescheid schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie zusammen mit der Nachricht über die erfolgte Zustellung des Mahnbescheids an Ihren Gegner.
Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Fristen eingehalten haben. Ist dies der Fall, stellt sie den Vollstreckungsbescheid Ihrem Gegner zu. Darin wird der Gegner darüber informiert, dass er innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen kann.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.11.2014 freigegeben.
Frist
Ihren Antrag können Sie frühestens 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheids an Ihren Gegner stellen.
Spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides muss er bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Gebühren
Keine, wenn Ihr Gegner nach Erlass des Mahnbescheids seine Schuld nicht bezahlt hat.
Text
Tipp: Bewahren Sie den Vollstreckungsbescheid auf. Für die Zwangsvollstreckung ist das Mahngericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig. Es benötigt für alle Handlungen das Original des Vollstreckungsbescheids. Eine Kopie ist nicht ausreichend.
Voraussetzungen
- Der Mahnbescheid wurde Ihrem Gegner zugestellt.
- Ihr Gegner hat gegen den Mahnbescheid keinen oder teilweisen Widerspruch eingelegt.
- Die Schuld ist noch nicht bezahlt.
Zuständigkeit
das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat