Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Eintragung beantragen
Ablauf
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie die Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle beantragen.
Tipp: Einen Vordruck für Baden-Württemberg stellt Ihnen die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zum Download zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Muster für einen Berufsausbildungsvertrag.
Frist
unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags
Gebühren
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Für Auszubildende ist die Eintragung gebührenfrei.
Unterlagen
- mindestens eine von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrags
- eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
- Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Hinweis: Spätestens am Tag der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung muss die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Ansonsten wird der Eintrag gelöscht.
Zuständigkeit
die für Sie als Ausbildungsbetrieb zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)