Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
Ablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen. Ein Formular können Sie im Internet herunterladen. Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und alle Unterlagen vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
Tipp: Sie können mit dem Antrag auf Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater auch gleichzeitig den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.
Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK eine Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Vereinfachtes Verfahren für gebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler
Sie sind nur an eine Versicherungsgesellschaft gebunden oder im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen tätig, deren Produkte aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen? Dann können Sie sich über die jeweilige Versicherungsgesellschaft registrieren lassen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Haftung für Ihr Auftreten und Sie werden ohne Erlaubnisverfahren im Versicherungsvermittlerregister registriert.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2012 freigegeben.
Frist
keine
Hinweis: Sie dürfen aber erst mit der Tätigkeit beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Gebühren
für die Erteilung der Erlaubnis: Gebühren in unterschiedlicher Höhe je IHK (üblicherweise zwischen 200 und 300 Euro)
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Text
Für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis gelten folgende Pflichten:
- Informationspflichten
- Beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden bestimmte Angaben machen. Eine vollständige Liste der Pflichtinformationen bietet die IHK Heilbronn. Pflichtinformationen sind z.B.
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- ob Sie bestimmte Versicherungen vertreten (Versicherungsvertretung), oder
- ob Sie Versicherungen vermitteln (Maklertätigkeit), oder
- ob Sie über Versicherungen beraten (Versicherungsberatung)
- Bestimmte Informationen müssen Sie an die zuständige IHK übermitteln (z.B. Änderung der im Vermittlerregister gespeicherten Daten).
- Dokumentationspflichten
Eine Liste der verpflichtenden Aufzeichnungen finden Sie auf den Seiten der IHK Heilbronn.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- Sachkundenachweis oder Nachweis bestimmter Berufsabschlüsse
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen IHK, welche Berufsabschlüsse anerkannt werden. - Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ein Muster zur Bestätigung einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen IHK oder, je nach Angebot der IHK, im Internet.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Achtung: Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens oder bestimmter Vergehen rechtskräftig verurteilt wurden. - Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Das erfüllen Sie nicht, wenn - über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
- Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Derzeit gilt eine Mindestdeckungssumme von - 1.130.000 Euro für jeden Versicherungsfall und
- 1.700.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sie verfügen über angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten.
Zuständigkeit
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr (geplanter) Gewerbebetrieb seinen Sitz hat