Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - Registrierung beantragen
Ablauf
Sie müssen die Registrierung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Benutzen Sie dazu das Datenformular für Privatpersonen. Füllen Sie auch das Formular PZ aus, wenn Sie weitere Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer eintragen wollen.
Senden Sie Ihre ausgefüllten Formulare per Post an die zuständige Stelle.
Sie können stattdessen auch den Onlineantrag ausfüllen oder einen institutionellen Nutzer mit der Registrierung beauftragen. Dies sind beispielsweise Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder -behörden.
Tipp: Das Justizministerium bietet auf seinen Internetseiten die Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" an, in der auch Musterformulare enthalten sind.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.01.2015 freigegeben.
Gebühren
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralen Vorsorgeregisters.
Voraussetzungen
Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.
Die Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung an sich.