Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Einen Anmeldebogen erhalten Sie beim Versorgungswerk. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Versorgungswerk. Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das WPV Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk oder können ihn im Internet herunterladen. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an den WPV. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.06.2012 freigegeben.
Frist
- für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
- für einen möglichen Ermäßigungsantrag: innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises/ oder Reisepasses
- Nachweis über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
Voraussetzungen
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet sind Sie, sobald Sie Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg sind.
Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie
- erst nach Ihrem 45. Geburtstag Mitglied einer Rechtsanwaltskammer werden oder
- berufsunfähig sind.
Zuständigkeit
das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg