Versorgungswerk der Steuerberater - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Einen Anmeldebogen erhalten Sie beim Versorgungswerk oder können ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Versorgungswerk.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk. Sie können es auch im Internet herunterladen. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.06.2012 freigegeben.
Frist
- für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
- für einen möglichen Ermäßigungsantrag: innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Berufsurkunde
- wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
- bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
- bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
Voraussetzungen
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet sind Sie, sobald Sie Mitglied einer Steuerberaterkammer in Baden-Württemberg sind.
Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie
- erst nach Ihrem 65. Geburtstag Mitglied einer Steuerberaterkammer werden oder
- berufsunfähig sind.
Hinweis: Mitglieder des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen können auf Antrag dem Versorgungswerk der Steuerberater beitreten.
Zuständigkeit
das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg