Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPV) - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Einen Anmeldebogen erhalten Sie beim WPV. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an das WPV.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das WPV Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem WPV angeben.
Tipp: Sie können sich auf Antrag zugunsten des WPV von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim WPV. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an den WPV. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Frist
für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag
Unterlagen
wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Selbsteinschätzung des Einkommens. Die abschließende Festsetzung erfolgt nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides.
Voraussetzungen
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:
- selbständige oder nicht selbständige Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer mit beruflicher Niederlassung oder Zweigniederlassung in allen Bundesländern außer dem Saarland
- die Mitglieder des Vorstandes, nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbundenen Personen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder persönlich haftende Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften mit Haupt- oder Zweigniederlassung in allen Bundesländern außer dem Saarland - auch, wenn sie selbst nicht Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigte Buchprüferinnen oder Buchprüfer sind
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie
- die obigen Voraussetzungen erst nach Ihrem 45. Geburtstag erfüllen und Mitglied einer anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Ihrer Berufsgrupe sind,
- 45 Jahre oder älter und berufsunfähig sind oder
- 66 Jahre oder älter sind.
Zuständigkeit
das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV)