Versorgungswerk - als Ingenieur anmelden
Ablauf
Sobald die Mitgliedschaft bei der Kammer begründet wird, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht durch die Ingenieurkammer. Es kommt dann mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Eine vorherige Anmeldung durch die Mitglieder ist weder erforderlich noch möglich.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2012 freigegeben.
Frist
für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger die Berechnung des Beitrags nach dem Jahresberufseinkommen beantragen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Versorgungswerk sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg verpflichtet.
Eine Teilnahme am Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie
- zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Teilnahme am Versorgungswerk beginnen würde, 45 Jahre oder älter oder
- zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig sind oder
- eigene Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben.
Zuständigkeit
Ingenieurversorgung Baden-Württemberg