Vollzeitpflege - Vermittlung eines Pflegekindes
Ablauf
Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.
Wartephase
Auch wenn das Jugendamt ständig Pflegefamilien sucht, kann die konkrete Vermittlung eines Pflegekindes in Ihre Familie einige Zeit dauern. Das Jugendamt spricht Sie erst dann an, wenn es davon ausgeht, dass Sie die geeignete Familie für das zu vermittelnde Pflegekind sind. Während dieser Wartephase wird das Jugendamt weiterhin Kontakt zu Ihnen halten.
Kennenlernen
Wenn Sie im konkreten Einzelfall als geeignete Pflegefamilie ausgewählt wurden, wendet sich das Jugendamt mit Informationen über die Lebensgeschichte des Pflegekindes an Sie. Danach finden Gespräche mit den Herkunftseltern und mit dem Kind statt. Auf diese Weise bekommen Sie Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung in Form von Gesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind verläuft abhängig vom Alter des Kindes und dem sozialen Hintergrund.
Der Vermittlungsprozess ist abgeschlossen, wenn sich alle Beteiligten sicher sind (insbesondere das Pflegekind – abhängig vom Alter), dass sich das Kind in Ihre Familie integrieren wird. Während dieses Prozesses und den Gesprächen werden Sie aktiv durch das Jugendamt unterstützt und betreut.
Die Entscheidung zur dauerhaften Betreuung darf nicht überstürzt getroffen werden. Nehmen Sie so viel Zeit wie nötig in Anspruch und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Nur so kann die Grundlage für ein erfolgreiches Pflegeverhältnis geschaffen werden.
Wie lange die Annäherung zwischen Pflegefamilie und Pflegekind dauert, hängt vom Alter des Kindes und den familiären Hintergründen ab. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen.
Beginn der Hilfe
Die Aufnahme in die Pflegefamilie ist für Kinder meist mit Angst und Unsicherheit verknüpft. Die Pflegekinder müssen sich mit neuen Bezugspersonen und neuen Abläufen auseinandersetzen. Eine intensive Betreuung und die Einführung von verlässlichen Tagesstrukturen, Normen und Ritualen sind daher grundlegende Voraussetzungen, damit das Pflegekind sich in Ihrer Familie wohlfühlt.
Mit der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie wird ein Hilfeplan erstellt. Darüber hinaus werden zwischen Ihnen, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie gegenseitige Rechte und Pflichten vereinbart.
Voraussetzungen
Das Jugendamt hat im Bewerbungsverfahren Ihre generelle Eignung als Pflegeeltern festgestellt. Damit sind Sie als Bewerber beziehungsweise als potenzielle Pflegefamilie vorgemerkt.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.