Visum für Reisen ins Ausland beantragen
Ablauf
Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland
- persönlich,
- auf dem Postweg oder
- in einigen Ländern auch über das Internet erledigen.
Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.
Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen z.B. Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.05.2012 freigegeben.
Frist
von Land zu Land unterschiedlich
Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).
Gebühren
üblicherweise zwischen 20 und 300 Euro – abhängig von Visumtyp, Aufenthaltsdauer und -zweck, Zahl der Einreisenden und Bearbeitungsdauer
Unterlagen
in den meisten Fällen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (möglicherweise in mehreren Ausfertigungen)
- ein oder mehrere aktuelle Passfotos
Beachten Sie mögliche Formatvorgaben. - Reisepass
Dieser muss in den meisten Fällen noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein. - Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
- Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.
Voraussetzungen
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:
- Zweck der Reise
- Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
- Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.
Zuständigkeit
die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland
Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg. Die Adressen der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.