Verpflichtungserklärung abgeben
Ablauf
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2014 freigegeben.
Gebühren
je Verpflichtungserklärung: 25 Euro
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
- bei Selbständigen:
- bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- ausreichende Bonität
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.
Zuständigkeit
die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts