Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Verpflichtungserklärung abgeben

Ablauf

Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

je Verpflichtungserklärung: 25 Euro

Informationen

Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
  • bei Selbständigen:
  • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen

Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • ausreichende Bonität
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro

Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.

Zuständigkeit

die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts