Verwendung des Landeswappens - Genehmigung beantragen
Ablauf
Die Genehmigung zur Verwendung des Landeswappens können Sie formlos beantragen. Das Innenministerium bittet um schriftliche Anträge.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.12.2014 freigegeben.
Text
Seit einigen Jahren gibt es das "Baden-Württemberg-Signet" zur Verwendung im gewerblichen, verbandlichen und publizistischen Bereich. Dieses dürfen Sie ohne Genehmigung unverändert verwenden, wenn Sie Ihre Verbundenheit mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck bringen wollen.
Sie dürfen das Signet allerdings nicht als einziges oder zentrales Element eines Firmenlogos und auch nicht als markenmäßigen Herkunftsnachweis verwenden. Vor allem dürfen Sie es nicht nach Art einer Marke herausstellen.
Seit es das Baden-Württemberg-Signet gibt, ist die Genehmigungspraxis für die Verwendung des offiziellen Landeswappens im privaten Bereich noch strenger.
Sollten Sie Fragen zum Signet haben, so wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0711-2153-0 an das Staatsministerium.
Voraussetzungen
Mindestvoraussetzung ist ein Tätigwerden im Interesse des Landes.
Hinweis: Da das Landeswappen als Hoheitszeichen geschützt sein soll, erteilt das Innenministerium Genehmigungen nur in Einzelfällen und nach strengen Regeln. Nichtstaatliche Stellen, die das Landeswappen für privatwirtschaftliche Zwecke verwenden wollen, erhalten in den meisten Fällen keine Genehmigung.
Zuständigkeit
das Innenministerium Baden-Württemberg