Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen. Zuständige Stelle ist entweder
- die Stadtverwaltung oder das Landratsamt des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt,
- bei Veranstaltungen, die andere Bundesländer führen: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt oder
- bei Veranstaltung von anderen Bundesländern nach Baden-Württemberg: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese teilt sie – einschließlich der Auflagen und Bedingungen – dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
Gebühren
je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 10 Euro und 2.301 Euro
Unterlagen
- Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Teilnehmerlisten (falls vorhanden)
- Streckenpläne
- Terminpläne
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Zuständigkeit
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
- wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die Veranstaltung beginnt.