Verleih von Gewichten beantragen
Ablauf
Sie müssen den Antrag auf Verleih von Gewichten formlos an das Eichamt richten, bei dem Sie Gewichte ausleihen wollen. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig. So stellen Sie sicher, dass Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Gewichte zur Verfügung stehen.
Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, ausgeliehene Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.01.2013 freigegeben.
Frist
Antrag auf Verleih von Gewichten: zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Gebühren
- pro Ausleihvorgang: ab 50 Euro
- für Gewichte der Genauigkeitsklasse M1 zusätzlich pro Arbeitstag: 35 Euro pro Tonne
Zuständigkeit
die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter