Verfahrensbeistand bei Bestellung eines Vormunds
Ablauf
Das Gericht bestellt den Verfahrensbeistand von Amts wegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Hinweis: Wird die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 Euro. Im Einzelfall kann sich die Vergütung auf 550 Euro erhöhen. Wird die Verfahrensbeistandschaft nicht berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand Ersatz seiner Aufwendungen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat ihn am 29.09.2010 freigegeben.
Voraussetzungen
Ein Verfahrensbeistand wird bestellt, wenn sonst – auch nicht durch eine Anhörung des Kindes – eine Interessenvertretung nicht im notwendigen Umfang gewährleistet ist.
Zuständigkeit
das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk der Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat