Vergütung des Berufsvormundes
Ablauf
Die Rechung muss zunächst dem Familiengericht vorgelegt werden. Dieses setzt die Höhe der Vergütungsansprüche fest.
Hinweis: Ist der Mündel mittellos, werden die Kosten von der Staatskasse getragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat ihn am 29.09.2010 freigegeben.
Frist
Die Vergütung muss spätestens 15 Monate nach der Entstehung bei dem Familiengericht geltend gemacht werden.
Unterlagen
Aufstellung der geleisteten Stunden
Voraussetzungen
Von einer beruflichen Tätigkeit als Vormund ist in der Regel auszugehen, wenn jemand
- mehr als zehn Vormundschaften führt oder
- zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich mindestens 20 Wochenstunden benötigt.
Hinweis: Dies gilt nicht für Mitarbeiter eines Vereins oder des Jugendamtes.
Zuständigkeit
das Familiengericht, in dessen Bezirk der Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Aufenthaltsort des Mündels an.