Visum für Au-pair-Beschäftigte beantragen
Ablauf
Den auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (nationales Visum, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltsberechtigung, Arbeitserlaubnis-EU) müssen Sie mit dem jeweiligen Formular schriftlich beantragen. Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Stelle. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.
Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie Visumantragsformulare in mehreren Sprachen sowie weiterführende Informationen.
Die deutsche Gastfamilie für die Au-pair-Beschäftigung sollte Ihnen bekannt sein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.11.2014 freigegeben.
Frist
Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh.
Gebühren
Die Kosten sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Einzelheiten finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Unterlagen
- Einladungsschreiben der deutschen Gastfamilie
- Reisepass (und eventuell eine Kopie des Reisepasses)
- Vertrag mit der Vermittlungsagentur in Deutschland beziehungsweise Vertrag mit der Gastfamilie (Au-pair-Vertrag)
Hinweis: Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich vorab an die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
- für den Antrag auf ein nationales Visum:
die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben
- für den Antrag auf andere Aufenthaltstitel:
die örtliche Ausländerbehörde des Ortes, in dem Sie die Au-pair-Beschäftigung ausüben möchten
- für den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis-EU:
die Bundesagentur für Arbeit
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.