Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
Ablauf
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und versichern, dass Sie nur einmal wählen (also nur in Deutschland).
Formulare und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern:
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen den Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl, bei der Europawahl 2014 spätestens am 4. Mai, stellen.
Text
Wenn Sie nach der Antragstellung innerhalb Deutschlands umziehen, entscheidet Ihre die Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes über Ihren Antrag. Diese teilt der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes unverzüglich die Entscheidung mit.
Voraussetzungen
Sie
- gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus. Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
- Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wohnen oder sich sonst gewöhnlich in der EU aufhalten und
- weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.
Zuständigkeit
die Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben