Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

Ablauf

Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und versichern, dass Sie nur einmal wählen (also nur in Deutschland).

Formulare und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern:

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen den Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl, bei der Europawahl 2014 spätestens am 4. Mai, stellen.

Gebühren

keine

Informationen

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Als Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates müssen Sie beantragen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • an der Europawahl in Deutschland und nicht in ihrem Herkunftsland teilnehmen wollen.

Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen. Möchten Sie in Deutschland wählen, müssen Sie an Eides statt versichern, dass Sie in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen.

Text

Wenn Sie nach der Antragstellung innerhalb Deutschlands umziehen, entscheidet Ihre die Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes über Ihren Antrag. Diese teilt der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes unverzüglich die Entscheidung mit.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie

  • gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus. Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
    • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wohnen oder sich sonst gewöhnlich in der EU aufhalten und
    • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  •  nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.

Zuständigkeit

die Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben