Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Ablauf
Sie müssen die Eintragung auf einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.02.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen den Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl, bei der Europawahl 2014 am 4. Mai, stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind 35 Tage vor der Wahl, bei der Europawahl 2014 am 20. April, bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet,
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- seit mindestens drei Monaten
- in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung haben oder
- in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und in Deutschland eine Wohnung hatten oder
- sich sonst gewöhnlich in der EU aufhalten oder
- sich innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder gewohnt haben oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Zuständigkeit
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
Hinweis: Wenn Sie nie in Deutschland gemeldet waren, ist das Bezirksamt Mitte in Berlin für Sie zuständig.