Wahlschein beantragen
Ablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: - Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare im Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.09.2013 freigegeben.
Frist
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Zuständigkeit
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind