Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Ablauf
Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung – je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2012 freigegeben.
Frist
Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Unterlagen
- in den meisten Fällen: keine (da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren)
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
- den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
- Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt
Voraussetzungen
Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie
- noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und
- Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
- aus der Gemeinde weggezogen sind oder
- Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und
- innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.
Zuständigkeit
die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben