Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragen
Ablauf
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
- Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.08.2013 freigegeben.
Frist
Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.
Text
Sogenannte Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".
Unterlagen
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.
Zuständigkeit
die Stadt bzw. Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben