Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Ablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese sollte vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:

  • Planfeststellungsverfahren
    Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:
    • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
    • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
      Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Abssatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
  • Plangenehmigungsverfahren
    Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.
  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
    Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.

Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2014 freigegeben.

Gebühren

richten sich nach

  • Verwaltungsaufwand und
  • Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse

Informationen

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Unterlagen

Für Vorabklärungen müssen Sie Pläne, Unterlagen und vielleicht auch Gutachten vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts nennt die wesentlichen Voraussetzungen, vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

  • Bewirtschaftungsziele eines guten ökologischen Zustands und eines guten ökologischen Potenzials
  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes, vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen: Diese können unter Umständen zu einer Versagung führen.

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist

  • für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
  • für Landkreise: das Landratsamt