Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

Ablauf

Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.06.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Informationen

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt. Dazu gehört

  • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
  • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
  • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
  • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:

  • nur unter bestimmten Bedingungen und
  • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre

Rechtsgrundlage

Unterlagen

  • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
  • Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
  • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.

Die Bewilligung darf nicht erteilt werden für

  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in ein Gewässer,
  • das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser,
  • Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dauernd oder in erheblichem Umfang schädliche Veränderungen an der Qualität des Wassers zu verursachen.

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist,

  • bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt