Wasserrechtliche Bewilligung beantragen
Ablauf
Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.06.2014 freigegeben.
Gebühren
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Unterlagen
- Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
- Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
- nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
Voraussetzungen
Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.
Die Bewilligung darf nicht erteilt werden für
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in ein Gewässer,
- das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser,
- Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dauernd oder in erheblichem Umfang schädliche Veränderungen an der Qualität des Wassers zu verursachen.
Zuständigkeit
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
- bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt