Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen
Ablauf
Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.06.2014 freigegeben.
Gebühren
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle
Unterlagen
für eine Abwasseranlage:
- Stellungnahme zu den Möglichkeiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung für den ausgewiesenen Standortbereich durch
- den jeweils zuständigen Abwasser-/Wasser-Zweckverband
- oder die jeweils zuständige Gemeinde
- Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Bereich des Vorhabens
- Lage- und Abstandsplan
- zum Standort der Abwasserbehandlungsanlage,
- dem Verlauf der Verrohrung für Abwasserleitungen und
- dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
- Betriebsbeschreibung mit Ausführungs- oder Systemzeichnung der vorgesehenen Abwasserbehandlungsanlage und den Mess- und Kontrollverfahren
- Betriebsbeschreibung für die bereits gewählte Kleinkläranlage (KKA)
- zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes
- Zustimmung des für das benutzte Gewässer Unterhaltspflichtigen
- nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Unterlagen verlangt.
Voraussetzungen
Beispielsweise setzt eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) unter anderem voraus, dass die Schadstofffracht des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist. Nur dann können Sie von der zuständigen Stelle eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten.
Zuständigkeit
Die untere Wasserbehörde.
Untere Wasserbehörde ist,
- bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt