Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

Ablauf

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Wasserbehörde, in deren Bezirk der Ort der Benutzung liegt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.06.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle

Informationen

Unternehmen, die

  • Grundwasser fördern,
  • Abwasser in ein Gewässer ableiten oder
  • ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck nutzen wollen,

brauchen eine wasserrechtliche Zulassung. Darin sind Art und Maß der Nutzung festgelegt. Die Zulassung ist unter Umständen mit Auflagen und einer Befristung verknüpft. Sie wird in der Regel als Erlaubnis erteilt und kann in bestimmten Fällen widerrufen werden.

Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür besteht:

  • ein öffentliches Interesse oder
  • ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers

In seltenen Fällen kann sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung erteilt werden.

Die Erlaubnis benötigen sie beispielsweise für das

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z.B. Seen oder Bächen),
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserablauf einwirkt,
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
  • Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Unterlagen

für eine Abwasseranlage:

  • Stellungnahme zu den Möglichkeiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung für den ausgewiesenen Standortbereich durch
    • den jeweils zuständigen Abwasser-/Wasser-Zweckverband
    • oder die jeweils zuständige Gemeinde
  • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Bereich des Vorhabens
  • Lage- und Abstandsplan
    • zum Standort der Abwasserbehandlungsanlage,
    • dem Verlauf der Verrohrung für Abwasserleitungen und
    • dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
  • Betriebsbeschreibung mit Ausführungs- oder Systemzeichnung der vorgesehenen Abwasserbehandlungsanlage und den Mess- und Kontrollverfahren
  • Betriebsbeschreibung für die bereits gewählte Kleinkläranlage (KKA)
  • zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes
  • Zustimmung des für das benutzte Gewässer Unterhaltspflichtigen
  • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke

Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Unterlagen verlangt.

Voraussetzungen

Beispielsweise setzt eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) unter anderem voraus, dass die Schadstofffracht des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist. Nur dann können Sie von der zuständigen Stelle eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten.

Zuständigkeit

Die untere Wasserbehörde.

Untere Wasserbehörde ist,

  • bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt