Wirtschaftsprüfer - Bestellung beantragen
Ablauf
Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.
Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung wird Ihnen eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.
Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin dürfen Sie nicht bei einer der folgenden Gesellschaften angestellt, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter sein:
- Buchprüfungsgesellschaften
- Steuerberatungsgesellschaften
- Rechtsanwaltsgesellschaften
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Wirtschaftsprüferkammer hat dessen ausführliche Fassung am 26.07.2012 freigegeben.
Frist
Antrag auf Bestellung: innerhalb fünf Jahren nach Bestehen des Wirtschaftsprüfer-Examens beziehungsweise der Eignungsprüfung
Achtung: Bei verspätetem Antrag kann eine erneute (Teil-)Prüfung angeordnet werden.
Gebühren
- Verwaltungsgebühr für die Bestellung: 230 Euro
- Jahresbeitrag der Wirtschaftsprüferkammer: 470 Euro
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular einschließlich der dazugehörigen Erklärung
- Nachweis der bestandenen Prüfung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin
- für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission abgelegt haben. - Nachweis über die Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
- Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin
- Wenn Sie selbständig sind, zusätzlich: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Wenn Sie angestellt sind, zusätzlich: Bescheinigung des Arbeitgebers
- Weitere Unterlagen können erforderlich sein, z.B.:
- Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
- erweiterte Liste der Sozien
- Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin
Hinweis: Zur Bestellungsveranstaltung müssen Sie einen Personalausweis oder ein anderes Identifikationspapier mitbringen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:
- Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
- Eignungsprüfung
Zuständigkeit
Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg