Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wertstoffe entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.05.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Informationen

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle.

Beispiele:

  • Papier, Kartonagen
  • Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall

 

Entsorgen können Sie Wertstoffe so:

  • über Behälter (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und auf den Wertstoffhöfen
  • Verpackungen über den Gelben Sack (z.B. Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
  • in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen. In diesen können Sie auch alle anderen Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, entsorgen (z.B. Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug, Bratpfannen). Sonst müssen Sie diese bis zum Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes in den Wertstoffhöfen abgeben oder mit dem Restmüll entsorgen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Verwerterfirmen

Unterstützen Sie Sammlungen von Zeitungen und Zeitschriften. Örtliche Vereine organisieren diese in vielen Gemeinden.

Tipp: Korken sind wertvolle Abfälle. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gibt es Sammelaktionen für Korken. Eine Auflistung der Korkensammelstellen sowie weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt