Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Werkstattkarte

Ablauf

Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 18.11.2011 freigegeben.

Frist

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Gebühren

Bei der Beantragung von Werkstattkarten wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.

Gebührenhöhe:

Informationen

Die Werkstattkarte wird von speziellen Werkstätten, Herstellern von Kontrollgeräten und bestimmten Fahrzeugherstellern benötigt, um digitale Kontrollgeräte zu prüfen beziehungsweise zu kalibrieren. Sie ist auch notwendig, wenn Fahrzeugparameter im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aktualisiert beziehungsweise gespeichert werden sollen. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:

  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern.

Die Werkstattkarte darf nur von einem fachlich geeigneten Techniker (verantwortliche Fachkraft) einer ermächtigten/anerkannten Werkstätte verwendet werden. Eine verantwortliche Fachkraft erhält nur eine Werkstattkarte pro Arbeitsverhältnis.

Folgende Angaben / Daten sind auf der Werkstattkarte sichtbar:

  • Name der Werkstatt / des Kontrollgeräteherstellers / des Fahrzeugherstellers
  • Anschrift der Werkstatt / des Herstellers
  • Name/Vorname des Inhabers
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)

Text

Weitere Informationen zur Werkstattkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Unterlagen

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt / des Kontrollgeräteherstellers / des Fahrzeugherstellers
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers; bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person
  • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift und Muttersprache der verantwortlichen Fachkraft
  • Anerkennung / Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Schulungsnachweis nach § 57b Abs. 3 StVZO der Verantwortlichen Fachkraft
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft

Voraussetzungen

Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und die verantwortliche Fachkraft fachlich geeignet sind. Werkstätten müssen nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannt oder beauftragt sein und deren verantwortliche Fachkräfte die Schulung nach § 57b Abs. 3 StVZO durchlaufen haben.

Zuständigkeit

Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Werkstattkarten / Kontrollgerätekarten:

Bezugsorttext

Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.