Werkstattkarte
Ablauf
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat ihn am 18.11.2011 freigegeben.
Frist
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Gebühren
Bei der Beantragung von Werkstattkarten wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.
Gebührenhöhe:
Text
Weitere Informationen zur Werkstattkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Unterlagen
Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt / des Kontrollgeräteherstellers / des Fahrzeugherstellers
- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers; bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift und Muttersprache der verantwortlichen Fachkraft
- Anerkennung / Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Schulungsnachweis nach § 57b Abs. 3 StVZO der Verantwortlichen Fachkraft
- Bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft
Voraussetzungen
Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und die verantwortliche Fachkraft fachlich geeignet sind. Werkstätten müssen nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannt oder beauftragt sein und deren verantwortliche Fachkräfte die Schulung nach § 57b Abs. 3 StVZO durchlaufen haben.
Zuständigkeit
Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Werkstattkarten / Kontrollgerätekarten:
Bezugsorttext
Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.