Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren und Lebenspartnern beantragen
Ablauf
Ein Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Sie müssen einen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder alternativ einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen und ihn unterschreiben. Bei Wahl des Faktorverfahrens müssen Sie Ihre voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben.
Sind beide Ehegatten von der Änderung betroffen, müssen Sie den Antrag gemeinsam stellen und beide unterschreiben.
Achtung: Haben Sie sich von Ihrem Ehegatten im Laufe des Kalenderjahres dauernd getrennt, verwenden Sie die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“. Dadurch wird ab Beginn des darauffolgenden Jahres die Steuerklasse I als ELSTAM gebildet. Haben Sie die eheliche Gemeinschaft wieder aufgenommen, können Sie das dem Finanzamt mit der „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft“ mitteilen. Dann erhalten Sie wieder die familiengerechten Steuerklassen.
Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Frist
Sie können in der Regel nur einmal, spätestens zum 30. November des Jahres, die Steuerklasse wechseln oder das Faktorverfahren anwenden.
Text
Die gewählten Steuerklassenkombinationen gelten weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors ist jährlich neu zu beantragen.
Voraussetzungen
Ihre Arbeitslöhne haben sich verändert.
Zuständigkeit
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt