Wohnsitz abmelden
Ablauf
Für die Abmeldung müssen Sie den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Bei einigen Gemeinden können Sie das Formular auch von der Internetseite herunterladen.
Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Sie müssen aber persönlich bei der Behörde auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch elektronisch übermitteln. Sie müssen dazu eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.
Tipp: Eheleute oder Personen in einer Lebenspartnerschaft und deren Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen sich innerhalb einer Woche abmelden.
Text
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, bitte Geburtsurkunde mitbringen)
Zuständigkeit
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.