Wohnsitz anmelden
Ablauf
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden.
Für die Anmeldung müssen Sie den Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an.
Hinweis: Es gibt Gemeinden,
- die das Melderegister automatisiert führen. Sie müssen dann persönlich bei der Behörde erscheinen, wo Sie einen Ausdruck mit den über Sie gespeicherten Daten erhalten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten. Einen Meldeschein müssen Sie nicht ausfüllen.
- der Sie den im Internet zum Download angebotenen Meldeschein ausgefüllt auch über das Internet senden können. Dazu müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Familienangehörige oder Lebenspartner, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.
Text
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen, wenn Sie sich persönlich anmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.