Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wohnsitz anmelden

Ablauf

Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden.

Für die Anmeldung müssen Sie den Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an.

Hinweis: Es gibt Gemeinden,

  • die das Melderegister automatisiert führen. Sie müssen dann persönlich bei der Behörde erscheinen, wo Sie einen Ausdruck mit den über Sie gespeicherten Daten erhalten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten. Einen Meldeschein müssen Sie nicht ausfüllen.
  • der Sie den im Internet zum Download angebotenen Meldeschein ausgefüllt auch über das Internet senden können. Dazu müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

Familienangehörige oder Lebenspartner, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.

Gebühren

keine

Informationen

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Text

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

 

Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen, wenn Sie sich persönlich anmelden.

Zuständigkeit

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.