Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2014 freigegeben.
Frist
Anmeldetermine für das Schuljahr 2014/2015:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 25. und 26. März 2015
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 29. April 2015
Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.
Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.
Zuständigkeit
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.
Bezugsorttext
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