Wasserfahrzeuge - Zulassung oder Registrierung auf dem Bodensee beantragen
Ablauf
Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Formulare finden Sie im Internet:
Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine
- Tauglichkeit
- Betriebssicherheit und
- Ausrüstung.
Die amtliche Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.
Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht.
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.
Tipp: Weitere Informationen zur Bootszulassung bietet das Landratsamt Konstanz im Internet an.
Gebühren
zwischen 20 bis 10.000 Euro
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.
Text
Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).
Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.
Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.
Unterlagen
- Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
- Kopie des Kaufvertrages
- Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
- Eignerhandbuch in Landessprache (deutsch)/CE-Konformitätserklärung
- gegebenenfalls Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist:
- Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
- Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
- Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
- Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.
Zuständigkeit
für die Zulassung von Fahrzeugen auf dem Bodensee: die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie die Zulassungsuntersuchnung durchführen lassen wollen.