Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten

Ablauf

Die Beiordnung erfolgt entweder auf Ihren Antrag oder durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann auch von Amts wegen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.09.2011 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten für den Zeugenanwalt oder die Zeugenanwältin werden von der Staatskasse getragen.

Informationen

Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der Straftat sind.

"Zeugenanwälte" oder "Zeugenanwältinnen" sind zugelassene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die für die Dauer der Zeugenvernehmung die Rechte des Zeugen oder der Zeugin wahrnehmen. Sie weisen sie bei der Vernehmung beispielsweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht hin.

Text

Informationen zu "Zeugenanwälten" und "Zeugenanwältinnen" erhalten Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Weißen Ring e.V. sowie beim Anwaltssuchservice.

Voraussetzungen

Unter den folgenden Voraussetzungen erhalten Sie als Zeuge oder Zeugin anwaltlichen Beistand:

  • Sie können Ihre Rechte bei der Vernehmung nicht selbst durchsetzen. Darunter fällt beispielsweise das Durchsetzen des Zeugnisverweigerungsrechts von Kindern oder Jugendlichen.
  • Es kann nicht auf andere Weise (z.B. durch Anwesenheit einer Vertrauensperson) ein gleichwertiger Schutz erreicht werden.

Zuständigkeit

für die Entscheidung über die Beiordnung: das Gericht, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist