Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Ablauf

Alle Vorsorgeuntersuchungen werden vom Zahnarzt in ein Bonusheft eingetragen. Das Bonusheft erhalten Sie beim Zahnarzt. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte jedes Mal zum Zahnarzt mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal beim Zahnarzt waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später vielleicht erforderlichen Zahnersatz.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren hat ihn am 20.12.2010 freigegeben.

Gebühren

Für Vorsorgeuntersuchungen muss keine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro gezahlt werden.

Informationen

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen. Auf zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr haben Sie Anspruch.

Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.

Text

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen, für alle zahnerhaltenden Maßnahmen und für das Zähneziehen.

Wenn Sie also eine Zahnfüllung bekommen, übernimmt die Kasse die Kosten dafür. Dies gilt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Bei einer Zahnfüllung übernimmt die Kasse die Kosten für Amalgam- und bestimmte Kunststofffüllungen. Wählen Sie bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung (z.B. eine teurere Füllung), haben Sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Die Kassen tragen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung.

Die Vergütung der Zahnärzte richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Danach kann Ihr Zahnarzt die Gebühr in einem bestimmten Rahmen nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sowie nach den besonderen Umständen festsetzen. Darüber hinaus sind Honorarvereinbarungen möglich, die über den normalen Gebührenrahmen hinausgehen. Neben den zahnärztlichen Leistungen können Material- und Laborkosten anfallen.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Behandlung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt geben, damit Sie gegebenenfalls die Preise mit Angeboten anderer Zahnärzte vergleichen können. Im Internet finden Sie Webseiten, die Ihnen Vergleichsmöglichkeiten für Zahnarztbehandlungen anbieten.

Weitere Informationen zum Thema Zahngesundheit finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Grünen Kreuzes.

Zuständigkeit

ein Zahnarzt Ihrer Wahl