Zuwendungen für schulbegleitende Maßnahmen zur Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe beantragen
Ablauf
Der Träger muss die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank gegenüber nachweisen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.11.2014 freigegeben.
Frist
ab dem Schuljahr 2014/15:
- Antrag:
- bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums
- in Fällen, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist: bis 1. März des Bewilligungszeitraums
- Verwendungsnachweis:
- bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Maßnahme folgt
Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2014/2015 dauert vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015.
Text
Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.
Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in Fällen aus, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Anlage "Fördergruppe HSL" an der ….-Schule
- Anlage Bestätigung der Schule über die enge Zusammenarbeit
Tipp: Alle maßgeblichen Unterlagen zur Förderung von HSL-Maßnahmen und weitere Informationen hierzu können Sie auf den Internetseiten der L-Bank abrufen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Die Maßnahme
- umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden und in Ausnahmefällen 54 Zeitstunden und
- darf zehn Zeitstunden pro Woche mit höchstens drei Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten.
- Können Fördergruppen aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht während der Regelantragsfrist (30. November) gebildet und beantragt werden, ist eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich. In diesem Fall sind Förderumfänge ab 27 Zeitstunden förderfähig.
- Es dürfen nicht mehr als sieben Kinder die Gruppe besuchen.
- Die Maßnahme muss
- in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule beziehungsweise in deren Nähe stattfinden,
- auf Deutsch durchgeführt werden und
- auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin beziehungsweise des Schülers abgestimmt sein. Eine entsprechende Bestätigung der Schule muss dem Antrag beigefügt werden.
- Die Träger planen, organisieren und führen die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch.
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)